Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der AGC Suite

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen AGC Consult, Friedenstraße 59, 97072 Würzburg, (nachfolgend „Anbieter") und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software „AGC Suite" sowie damit verbundener Leistungen (Implementierung, Beratung im Kontext der Suite, Schulung, Support).

(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der AGC Suite als Software-as-a-Service (SaaS) sowie die Erbringung der im jeweiligen Angebot definierten zusätzlichen Leistungen.

(4) Die AGC Suite umfasst die im jeweiligen Angebot gebuchten Module und wird über das Internet zur Nutzung bereitgestellt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (auch per E-Mail oder durch Unterzeichnung des Angebotsdokuments) und Zugang dieser Annahme beim Anbieter zustande.

(3) Bestandteile des Vertrags sind in folgender Rangfolge: (a) das schriftliche Hauptangebot, (b) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, (c) diese AGB. Bei Widersprüchen gelten die jeweils spezielleren Regelungen vor den allgemeineren.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die AGC Suite in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die AGC Suite weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.

(3) Erweiterungen und neue Funktionen innerhalb der gebuchten Module werden dem Kunden im Rahmen seiner Lizenz ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

(4) Eigenständige neue Module, die als separate Premium-Module veröffentlicht werden, sind nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags und können bei Bedarf separat lizenziert werden.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die AGC Suite im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die im Angebot definierte Anzahl von Nutzerlizenzen beschränkt. Eine Nutzerlizenz darf jeweils nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Eine gleichzeitige Mehrfachnutzung einer Lizenz ist nicht gestattet.

(3) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für die Geheimhaltung der Zugangsdaten.

(4) Der Kunde darf die AGC Suite nicht zu Zwecken nutzen, die gegen geltendes Recht oder gegen die Sicherheit und Integrität des Systems verstoßen.

§ 5 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung der AGC Suite erforderliche technische Infrastruktur auf seiner Seite bereit (insbesondere internetfähige Endgeräte, ausreichende Internetverbindung, aktueller Webbrowser).

(2) Der Kunde verpflichtet sich, eigene Daten regelmäßig zu sichern, soweit dies über die durch den Anbieter bereitgestellten Backup-Funktionen hinaus erforderlich ist.

(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Vertragsabwicklung sowie für technische und administrative Fragen.

(4) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere durch fristgerechte Bereitstellung von Informationen, Daten und Entscheidungen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Implementierungsleistungen werden nach Projektstart in Rechnung gestellt. Lizenzgebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht eine andere Abrechnungsperiode vereinbart wurde.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie nach vorheriger Mahnung den Zugang zur AGC Suite zu sperren. Die Sperrung lässt die Zahlungsverpflichtung unberührt.

(5) Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Verfügbarkeit (SLA)

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der AGC Suite von 99,5 % im Monatsmittel.

(2) Nicht als Ausfallzeit auf die Verfügbarkeit angerechnet werden:

(3) Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt monatlich. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzungszeit abzüglich der nach Absatz 2 ausgenommenen Zeiträume.

(4) Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit in einem Kalendermonat hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Gutschrift der monatlichen Lizenzgebühren, gestaffelt nach Schwere der Unterschreitung. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, vorbehaltlich § 10 (Haftung).

§ 8 Support und Wartung

(1) Der Anbieter stellt einen Support per E-Mail zur Verfügung. Konkrete Reaktionszeiten und inkludierte Stundenkontingente ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Als Bug oder Mangel identifizierte Anfragen werden nicht auf inkludierte Stundenkontingente angerechnet.

(3) Über inkludierte Stundenkontingente hinausgehende Beratungs- und Entwicklungsleistungen werden nach den im Angebot festgelegten Konditionen abgerechnet.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Updates und Patches zur Behebung von Sicherheitslücken oder zur Funktionserhaltung auch ohne vorherige Ankündigung einzuspielen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die AGC Suite die im Angebot beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt.

(2) Auftretende Mängel werden vom Anbieter im Rahmen der vereinbarten Reaktionszeiten und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten behoben.

(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist im Rahmen des § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit nicht arglistige Täuschung vorliegt.

(4) Bei nicht behebbaren Mängeln, die die Nutzung der AGC Suite wesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde die monatliche Vergütung angemessen mindern oder, bei dauerhaftem Wegfall der Nutzbarkeit, den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden ist insgesamt der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses an den Anbieter gezahlten Lizenzgebühren.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Datensicherung und Datenexport

(1) Der Anbieter führt täglich automatisierte Backups der Kundendaten durch. Backups werden für 30 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht.

(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail an die vertraglich vereinbarte Adresse).

§ 13 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrags.

(3) Als vertraulich gelten insbesondere geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen Charakter haben.

§ 14 Unterauftragnehmer (Hosting)

(1) Die AGC Suite wird in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, gehostet. Das Rechenzentrum befindet sich am Standort Falkenstein, Deutschland.

(2) Hetzner unterliegt deutschem Datenschutzrecht (DSGVO) und ist nach ISO 27001 zertifizierten Standards betrieben.

(3) Der Einsatz weiterer Unterauftragnehmer wird dem Kunden im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und in einer dort geführten aktualisierten Liste mitgeteilt.

§ 15 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe des zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und im Zweifelsfall der Auslegung dieser AGB vorrangig in Datenschutzfragen.

§ 16 Referenznutzung

(1) Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart (z.B. im Rahmen eines Founding Customer Programms), räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, den Kunden als Referenz in der Außenkommunikation zu nennen, das Firmenlogo zu verwenden und nach gemeinsamer Abstimmung eine Case Study zu veröffentlichen.

(2) Ohne entsprechende Vereinbarung im Angebot bedarf jede öffentliche Nennung des Kunden der gesonderten schriftlichen Zustimmung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würzburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

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